Das Pflichtteilsrecht und die Anwälte für Erbrecht
Anwälte vertreten ihre Mandanten in juristischen Fragen verschiedenster Art. Ob Familienrecht, Arbeitsrecht, Internetrecht, Medizinrecht oder Scheidungsrecht, Fachanwälte sind der beste Ansprechpartner für juristische Fragen. Adressen hierzu gibt es unter anderem im Internet, denn viele Kanzleien haben inzwischen eine eigene Web-Präsenz und eine Homepage, welche potenzielle Klienten zu Informationszwecken nutzen können.
Pflichtteilsrecht für Erben
Das Thema Geld ist immer eine sehr heikle Sache und nicht selten gehen bei Diskussionen um Ansprüche und Zahlungen auch Beziehungen zu Bruch. Besonders beim Erbe gibt es oft starke Differenzen zwischen den beteiligten Parteien. Dies gilt aber nicht nur bei Freundschaften, sondern auch innerhalb einer Familie entzweien sich oft die verschiedenen Mitglieder. Eltern, Kinder, Enkel, Neffen und Nichten streiten und vermeiden den Kontakt miteinander. Die Folge ist oft, dass eine Person im Testament nicht bedacht wird und beim Ableben des Angehörigen dann leer ausgeht.
Aber es gibt für den Enterbten oder die Enterbte noch Möglichkeiten, das Pflichtteilrecht zu nutzen und so einen Teil geltend zu machen und dieses sogar auf juristischem Wege einzuklagen. Fachanwälte für Erbrecht sind diesbezüglich die passende Anlaufstelle, denn Sie kennen die Fallstricke der Paragrafen im Erbrecht genau und können entsprechend agieren, um die Rechte der Enterbten zu vertreten.
Anwalt für Pflichtteilsrecht
Anwälte für Erbrecht und Pflichtteilsrecht vertreten und beraten ihre Mandanten juristisch in allen Fragen rund um ihr Recht. Falls nötig, klagen Sie deren Ansprüche auch im Rahmen eines Gerichtsprozesses ein. Und auch als ein Vermittler bei der Kommunikation mit Familienangehörigen kann ein Anwalt oft ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Denn häufig geht einem Erbstreit auch eine lang andauernde Trennung voraus und die Beteiligten haben sich nichts mehr zu sagen.
Pflichtteil, ein Anspruch für wen?
Das Erbrecht ist, wie viele andere Fragen auch, per Gesetz festgelegt. Wird eine Person aus unterschiedlichen Gründen nicht im Testament aufgeführt, heißt dies jedoch noch nicht, dass nicht doch noch ein Anspruch auf einen Erbteil besteht. Direkte Familienangehörige können einen Pflichtteil erhalten. Dazu gehören Lebens- und Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder auch Eltern. Angehörige, die von Eltern, Großeltern oder anderen Personen offiziell enterbt wurden, haben trotzdem ein Recht auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes. Der Pflichtteil beläuft sich auf 50 Prozent des ursprünglichen Erbes.
Juristische Hilfe
Recherchen über den Umfang des Erbes durchführen zu müssen oder einen Erbschein beim örtlichen Nachlassgericht zu beantragen, erfordert darüber hinaus auch Zeit, Mühe und Sachkenntnis. Zudem muss dafür auch einiges beachtet werden. Ein erfahrener und kompetenter Anwalt für Pflichtteilsrecht kann diese Prozedur übernehmen und den Mandanten außerdem von der notwendigen Pflicht befreien, mit zerstrittenen Familienmitgliedern direkt kommunizieren zu müssen, um Sachverhalte beim Erbrecht zu klären.
Weitere Informationen zum Thema Pflichtteilsrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Rechtsanwälte Schnell & Kollegen GdbR.