Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen – wissenswerte Informationen

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Gesetze bestimmen den Alltag

Jeder Mensch muss sich an Gesetze halten, denn tut er dies nicht drohen ihm mitunter ganz empfindliche Strafen. Doch Unwissenheit schützt einen natürlich nicht vor einer Strafe und aus diesem Grund ist dieser Blog entstanden! Die Menschen müssen aufgeklärt werden und sollen nicht in unnötige Fallen tappen. Gesetze können sich schnell ändern oder erweitert werden. Dieser Blog stellt regelmäßig die neuesten Veränderungen kompakt zusammen. Du brennst ebenso für dieses Thema und kannst es kaum noch erwarten, alle wichtigen Neuerungen zu erfahren? Dieser Blog wird deinen individuellen Wissensdurst sicher stillen können und dich im umfassenden Maße informieren! Folge einfach diesem Blog und du bist in Zukunft immer auf der sicheren Seite! Viel Spaß beim Lesen!

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Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen – wissenswerte Informationen

30 August 2023
 Kategorien: Gesetz, Blog


Jede Unternehmung braucht einen Geschäftsführer. Dieser benötigt natürlich einen entsprechenden Vertrag, der sämtliche wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit entsprechend berücksichtigt. Will man einen Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen, so sind einige wichtige Inhalte zu berücksichtigen. Im Folgenden eine Übersicht über Rechte und Pflichten des Geschäftsführers.

 

Führung und Vertretung des Unternehmens - Geschäftsleitung

Die Geschäftsführung ist die Hauptaufgabe des Geschäftsführers. Die Verantwortung der Geschäftsführung umfasst unterschiedliche Bereiche. Es ist erforderlich, mit den anderen Geschäftsführern zusammenzuarbeiten und sie zu überwachen. Außerdem ist es erforderlich, die Geschäfte der Firma zu organisieren, damit eine ausreichende Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation jederzeit verfügbar ist.


Vertretung

Wollen Sie einen Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen, so muss auch die Vertretungsvollmacht entsprechend geregelt sein. Der Geschäftsführer ist für die Firma sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich verantwortlich. Grundsätzlich gibt es eine Gesamtvertretung. Falls mehrere Leiter bestellt werden, müssen sie normalerweise zusammen agieren. Jedoch können im Gesellschaftsvertrag unterschiedliche Bestimmungen enthalten sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die GmbH von einem Geschäftsführer allein oder von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten wird.


Treuepflicht

Der Geschäftsführer ist der Gesellschaft treu. Die Treue umfasst die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, was bedeutet, dass vertrauliche Informationen und Geheimnisse der Gesellschaft gegenüber Personen außerhalb geschützt werden müssen. Es gibt ein Verbot für den Geschäftsführer, während seines Amtes im Geschäftszweig der Gesellschaft Geschäfte im eigenen oder fremden Namen zu führen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Satzung eine andere Regelung vorschreibt. Pflichten bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals, bei Überschuldung/ Zahlungsunfähigkeit sind ebenfalls aufzunehmen. Der Geschäftsführer muss die Gesellschafter darüber informieren, wenn die Gesellschaft 50 % ihres Stammkapitals verbraucht hat. Die Anzeige des Verlusts schützt die Gesellschaft, ihre Gesellschafter und ihre Gläubiger. Um eine Kapitalerhöhung zu beschließen, sollen die Gesellschafter über die Auswirkungen des Verlustes beraten. Falls der Geschäftsführer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss er unverzüglich, jedoch spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Insolvenz anmelden.


Handelsregisterpflichten

Es liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers, die notwendigen Anmeldungen im Handelsregister durchzuführen. Er ist verpflichtet, Satzungsänderungen, Erhöhungen des Eigenkapitals oder Änderungen der Geschäftsführungszusammensetzung anzumelden. Außerdem muss der Leiter des Unternehmens den Jahresabschluss und den Lagebericht im Handelsregister vorlegen. Falls es sich um eine kleine Firma handelt, benötigt der Leiter nur die Bilanz und den Anhang. Falls der Geschäftsführer seine Verpflichtung verletzt, bei Problemen der GmbH sorgfältig zu handeln, muss er mit seinem gesamten Privatvermögen für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. Wollen Sie einen Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen, dann sollten Sie die angeführten Punkte entsprechend berücksichtigen. Dann wird alles funktionieren und die so wichtige Rechtssicherheit ist erfüllt.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Ammermann · Knoche · Boesing - Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater finden.