Leistungen einer Anwaltskanzlei für Erbrecht
Eine Anwaltskanzlei für Erbrecht ist immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn ein Testament aufgesetzt werden soll. Jeder Mensch hat das Recht, für seinen Todesfall genau festzulegen, wer den Nachlass erhalten soll. Der letzte Wille kann hierbei für die Vermögensnachfolge die unterschiedlichen Vorgaben und Formen annehmen. Der Anwalt kann bei der Regelung des Nachlasses unterstützen. Gleichzeitig hilft er Erben dabei, ihren Nachlassanteil zu erhalten. Er kümmert sich auch darum, Konflikte zwischen den Erben zu klären. Seine Aufgabe ist es, das Erbe so zu verteilen, wie es der Erblasser testamentarisch festgelegt hat.
Beratung und Vertretung
Jede Anwaltskanzlei für Erbrecht wird ihren Mandanten zuerst einmal eine Beratung anbieten. Beim Erbrecht handelt es sich um einen speziellen Bereich, der einiges an Erfahrung und Qualifikationen voraussetzt. Der Fachanwalt kümmert sich um alle Angelegenheiten rund um das Erbrecht. Häufig übernimmt er auch Fälle, die das Erbsteuerrecht, die Unternehmensnachfolge oder Familienrecht betreffen. Die Anwaltskanzlei für Erbrecht berät seine Mandanten, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besser geeignet ist. Ein Testament ist eine einseitige Erklärung. Sie hängt ausschließlich vom Willen des Erblassers ab. Beim Abschluss eines Erbvertrages müssen alle Vertragsparteien mitwirken. Nur so kann eine rechtsverbindliche Wirkung erzielt werden. Erbverträge sind nur dann gültig, wenn die Ausgestaltung von einem Notar beurkundet wurde.
Warum ist eine Anwaltskanzlei sinnvoll?
Erbverträge enthalten klare Informationen darüber, wie der Nachlass bzw. das Vermögen des Erblassers nach dem Ableben unter den unterschiedlichen Erben verteilt wird. Den Beteiligten wird hierbei eine Vertragsfreiheit gewährleistet, wie der Vertrag konkret gestaltet wird. Für jeden Erblasser und dessen Begünstigten ist es wichtig, dass eine Anwaltskanzlei für Erbrecht alle Details überprüft. Zusätzlich werden sich die erfahrenen Mitarbeiter der Kanzlei darum kümmern, dass der Erbvertrag auf Rechtssicherheit überprüft wird. Bei Bedarf stehen sie auch beim Aufsetzen des Vertrages beratend zur Seite.
Arten des Testaments
Jeder Erblasser kann selbst entscheiden, wie er sein Testament verfassen möchte. Bei einem klassischen Einzeltestament trifft der Erblasser allein alle Entscheidungen. Es muss zwischen einem eigenhändigen, privaten, öffentlichen und notariellen Testament unterschieden werden. Ein privates Testament darf handschriftlich geschrieben werden. Notarielle Testamente werden nach den Vorgaben des Erblassers durch einen Notar verfasst. Eine spezielle Form des Testaments ist ein Nottestament, welches nur in Ausnahmesituationen wirksam ist. Wenn sich ein Ehepaar oder eine Lebenspartnerschaft für ein gemeinschaftliches Testament entscheidet, handelt es sich um ein Berliner Testament. Durch ein gemeinsames Testament kann einiges an Geld gespart werden. Allgemein wird nach dem Erbrecht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf eine oder mehrere Personen übertragen. Die Erbfolge besagt, dass Kinder und Enkel in der Erbfolge oben stehen. Sollte es keine Kinder geben, treten Geschwister oder Eltern die Erbfolge an.
Zu diesem Thema können Sie z.B. Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar konsultieren.