Zivilrecht - Was ist das?
Die Überbegriffe Recht und Gesetze umfassen viele einzelne Paragraphen und weitere Komponenten. Hierbei kommt es nicht selten vor, dass betroffene oder interessierte Personen den Überblick verlieren. Generell empfiehlt sich in solchen Fällen, den Kontakt zu erfahrenen und in der Branche informierte Fachleuten und Experten zu suchen. Zu diesen gehören in der Regel Richter, Anwälte und sonstige Kanzleien. Ein grober Überblick kann sich jedoch auch anderweitig verschaffen werden. Dieser grobe Überblick sollte zunächst die Aufteilung des gesamten Bereichs Recht und Gesetz in einzelne Bestandteile beinhalten. Ein solcher Bestandteil der Gesamtheit ist hierbei das sogenannte Zivilrecht. Was genau das ist und welche Ziele die Durchsetzung des Zivilrechts verfolgt, wird in dem nun folgenden Teil des Textes ersichtlich.
Das Zivilrecht gilt hierbei als eines der größten und umfangreichsten Gebiete des Rechts. Gegenstand des Rechts ist in diesem Fall die Rechtsbeziehung der einzelnen, oder gegebenenfalls betroffenen Bürger zu- und untereinander. Je nach zu regelndem Fall und Gegenstand können außerdem weitere Unterscheidung in diesem Belangen festgelegt werden. Hierbei wird beim Kauf von Gegenständen vom sogenannten Kaufrecht gesprochen. Im Fall der Vermietung von Gegenständen oder Dienstleistungen wiederum handelt es sich um das Mietrecht. Regelungen in familiären Angelegenheiten werden unter dem Begriff Familienrecht abgehandelt. Bei auftretenden Todesfällen und entsprechend zu klärenden Angelegenheiten im Bereich des Erbes hingegen wird von Erbrecht gesprochen. Somit wird deutlich, dass das Zivilrecht eine Vielzahl an einzelnen Fachbereichen und Rechtsgegenständen umfasst. In der Regel gibt es für jeden Bereich erfahrene Rechtsexperten und Anwälte, welche in den zugehörigen Fällen beauftragt werden können. Ebenso bilden sich meist Kanzleien aus mehreren Mitgliedern, welche die einzelnen Bereiche mit ihrer Kompetenz abdecken.
Jene Bereiche werden hierbei als ziviles Recht angesehen, da staatliche Institutionen in diesen Fällen nicht eingeschaltet werden und dementsprechend nicht beteiligt sind. Somit handelt es sich um die Regelung der Beziehung von zwei oder mehreren Personen zu- und untereinander. Hierbei sind im zivilen Recht auch jene Gegenstände und Komponenten geregelt, welche dem gemeinen Bürger im Normalfall im geregelten Alltag begegnet. Diese Grundlage wird je nach Rechtsbestand und vorliegendem Fall durch Normen und Grundsätze ergänzt, welche durch einzelne Gerichte und die generelle Rechtslehre entwickelt und fertiggestellt wurden. Das Zivilrecht gehört somit zum Alltagsgegenstand und zur handwerklichen Grundlage eines jeden Juristen. Dementsprechend eigenen sich entsprechend lizenzierte Anwälte, Kanzleien und Experten in der Regel für Beratungsgespräche. Je nach rechtlichen Gegenstand des Falls, sowie dem persönlichen Befinden der betroffenen Personen und der aktuellen Kunden- und Auftragslage der Kanzlei, sollte dann gegebenenfalls ein Wechsel zu erfahrenen Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet stattfinden.
Weitere Informationen zum Thema Zivilrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai.