Familienrecht – geregeltes Recht innerhalb der Familie
Die Familie ist das wichtigste soziale Gebilde, in dem der Mensch seine Persönlichkeit entwickelt. Dafür gibt es eigene Normen und Gesetze, welche jegliche Belange für das Zusammenleben regeln. Das Familienrecht versucht die Interessen der gesamten Familie durch Regeln zu vertreten, damit autonome Handlungen zur Missgunst eines anderen Familienmitgliedes entgegengewirkt werden kann. Es umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die die Rechtsstellung und die Beziehungen zwischen den Personen, die es bilden, zum Gegenstand haben. In diesem Rechtsbereich wird nicht ausschließlich das individuelle Interesse der einzelnen Mitglieder geschützt, sondern es wird versucht, das übergeordnete Interesse der gesamten Familiengruppe zu berücksichtigen.
Das Familienrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften, die die rechtlichen Beziehungen zwischen den Personen regeln, die von Rechtswegen eine Familie bilden.
Das Besondere daran ist, dass nicht nur die Interessen des Einzelnen, sondern die der gesamten Gruppe berücksichtigt und in Betracht gezogen werden. Das Familienrecht enthält eine Vielzahl von Vorschriften zur öffentlichen Ordnung, von denen nicht abgewichen werden kann und die den Grundsatz der Autonomie des Einzelnen einschränken.
Im objektiven Sinne ist es der Bereich des Privatrechts, der die familiären Beziehungen im weitesten Sinne regelt und sich mit Fragen der Ehe, der Abstammung, der Adoption sowie der Verwandtschaft und Schwägerschaft befasst. Unter dieses Thema fallen Themen wie Trennung, Scheidung, Vererbung und familiäre Beziehungen.
Das Rechtsgebiet der Trennung und Scheidung befasst sich auch mit der Familie im engeren Sinne, d. h. mit der Einheit der Familie, die aus den Ehegatten und ihren Kindern besteht; es legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Familienmitglieder fest und regelt die familiären Beziehungen im Falle einer Trennung und/oder Scheidung.
Das Teilgebiet Vererbung und familiäre Beziehungen ist ein weiteres Thema aus diesem Recht. Die Gesetze zur Vererbung regeln alle Dinge, welche sich aus Nachlass und Testamentsbekundungen ergeben. Familiäre Beziehungen sind ein weitreichenderes Thema und umfasst sowohl Verwandtschaften ersten Grades, als auch zweiten und dritten Grades, sowie weiterer Grade. Aus der Verflechtung der familiären Beziehungen und Verhältnisse ergeben sich gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Familienmitgliedern unterschiedlichen Grades: Wenn man beispielsweise von der Familie im weiten Sinne spricht, d. h. unter Einschluss von Verwandten und Verschwägerten, so ist dies nicht nur für Erbschaftsfragen von Bedeutung, sondern auch für das Recht und die gegenseitige Fürsorgepflicht ihrer Mitglieder, wenn eine Person bedürftig ist, d. h. wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage ist, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen; in einem solchen Fall hat sie Anspruch auf Unterhalt von Familienmitgliedern. Das Familienrecht regelt also all jene Dinge, die im Zusammenhang mit Familie stehen, inklusive aller Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Kanzlei Wiese & Harbort, nachgelesen werden.