Bei Verdacht auf Behandlungsfehler den Anwalt für Medizinrecht kontaktieren
Der medizinische Bereich ist ein für Patienten meist unbekanntes Feld, auf dem sie sich oftmals auf das verlassen müssen, was ihnen behandelnde Ärzte sagen. Gestellte Diagnosen sind von Patienten größtenteils nicht ohne weiteren Aufwand überprüfbar. Sie selbst müssten einen weiteren Arzt konsultieren und um eine zweite Meinung bitten. Das ist aus Sicht der Krankenversicherung unproblematisch und im Rahmen des Möglichen für jeden Patienten. Eine solche Einholung einer zweiten Meinung wird auch von der Kasse übernommen. Fällt diese Diagnose jedoch anders aus, steht der Patient wieder vor der Frage, welchem Arzt er nun vertraut. Allein dieses Beispiel zeigt, dass das Vertrauen in einen Arzt besonders groß sein muss. Die Diagnose und die anschließende Behandlung haben nach bestem Wissen und Gewissen des Arztes zu erfolgen. Dennoch treten in manchen Fällen Behandlungsfehler auf, die für den Patienten zusätzliches Leid bedeuten.
Wie ist die Vorgehensweise, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht?
Hat ein Patient den Verdacht, dass einem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, sollte er darüber zunächst mit seinem Arzt sprechen, gegebenenfalls mit höherrangigen Ärzten, sofern die Behandlung in einer Klinik oder einem Krankenhaus erfolgte. Dabei sollte explizit nach der Krankenakte gefragt werden und auf die Beweissicherungspflicht hingewiesen werden. Ein Arzt oder ein Krankenhaus sind dazu verpflichtet, jegliche Behandlungsdokumentationen für zehn Jahre zu archivieren. Ist auf diesem Weg keine gütliche Einigung zu erzielen, kann im nächsten Schritt der Medizinische Dienst eingeschaltet werden. Er tritt als Sachverständiger für die Krankenversicherungen auf und erstellt ebenso wie ein Gutachter der Landesärztekammer eine neutrale Beurteilung des Sachverhalts. Ist ein Patient gewillt, diese Schritte einzuleiten, sollte er das nicht allein tun. Die Unterstützung eines Anwalts für Medizinrecht ist angezeigt. Einerseits haben viele Patienten noch mit ihrer Krankheit zu kämpfen und haben daher nicht die Zeit oder Motivation, sich noch mit diesem bürokratischen Aufwand auseinanderzusetzen. Andererseits verfügt der Anwalt für Medizinrecht über die nötigen Fachkenntnisse, die auf diesem Gebiet erforderlich sind. Er übernimmt die Kommunikation mit den zuständigen Stellen und leitet in Rücksprache mit seinem Mandanten alle notwendigen Schritte ein, die erforderlich sind, damit ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann.
Wie ist vorzugehen, wenn keine Einigkeit zwischen Arzt und Patient erfolgt?
Bestehen weiterhin Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Patient, müssen unabhängige Gutachter beauftragt werden, den Sachverhalt zu beurteilen. Der Anwalt für Medizinrecht wird in einem solchen Fall eine Klage vor Gericht anstrengen. Anschließend muss in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ob schlussendlich ein Behandlungsfehler vorlag oder ob aufgetretene Folgen der Behandlung zu den allgemeinen Risiken gehören, über die der Patient aufgeklärt werden musste. In einem solchen Verfahren ist ebenfalls über Entschädigungen zu entscheiden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske.