Kompetente Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst Regelungen, die das Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer definieren. In diesem Verhältnis, in dem der Arbeitnehmer in Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber steht und dessen Anweisungen zu befolgen hat, begrenzt das Arbeitsrecht die Rechte des Arbeitgebers und stellt klar, welche Befugnisse dieser hat und wann er seine Befugnisse überschreitet. Gleichermaßen wird der Arbeitnehmer mit umfangreichen Rechten ausgestattet, die er gegenüber seinem Arbeitgeber hat und auf die er sich in diesem Abhängigkeitsverhältnis jederzeit berufen kann. Neben den gesetzlichen Regelungen werden eine Vielzahl von Rechten in einem Arbeitsvertrag meist schriftlich festgehalten, der die Tätigkeit des Arbeitnehmers genauer definiert und seine Rechte konkretisiert.
Im Arbeitsvertrag sind unter anderem der genaue Arbeitgeber, die konkrete Tätigkeit des Arbeitnehmers, der Zeitumfang der zu verrichtenden Arbeit und der Lohn festgehalten. Zudem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen andere Regelungen bezüglich der Urlaubstage und der Kündigungsfrist treffen, sofern diese Vereinbarungen günstig für den Arbeitnehmer ausfallen. Vereinbarungen, die die gesetzlichen Rechte des Arbeitnehmers beschneiden, sind in den meisten Fällen unzulässig und können daher nicht wirksam werden, selbst wenn sie im Arbeitsvertrag Erwähnung finden. Entgegen der verbreiteten Auffassung muss der Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist ebenso wirksam und ist zur Begründung des Arbeitsverhältnisses ausreichend. Nachteilig ist ein mündlicher Arbeitsvertrag jedoch, da vereinbarte Punkte schwer nachvollziehbar sind, sollten Streitigkeiten darüber bestehen.
Treten Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, helfen die gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam mit den im Arbeitsvertrag geschlossenen Regelungen dabei, diese Meinungsverschiedenheiten zu lösen. Dabei hilft im Zweifel der Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollten sich die beiden streitenden Parteien nicht einigen können. Beiden Parteien steht es im Streitfall offen, die Meinungsverschiedenheiten gerichtlich klären zu lassen und dabei vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Solche Verfahren treten am häufigsten im Zuge von Kündigungsfragen auf. Selbstverständlich obliegen dem Arbeitnehmer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, welche dieser zu erfüllen hat. Geschieht dies nicht, steht es dem Arbeitgeber zu, diese Pflichtverletzungen zu sanktionieren.
Die Sanktion der Kündigung ist jedoch nicht in jedem Fall zulässig oder gerechtfertigt. Ein milderes Mittel ist zunächst die Abmahnung, mit der der Arbeitnehmer darauf aufmerksam gemacht wird, dass er eine Pflichtverletzung begangen hat. Dieses Mittel ist vom Arbeitgeber dann zu wählen, wenn die Verfehlung des Arbeitnehmers nicht zu schwer ausgefallen ist. Häufen sich allerdings Abmahnungen, ist auch eine Kündigung rechtmäßig. Eine sofortige Kündigung ist bei besonders schwerwiegenden Verfehlung, wie Diebstahl von Firmeneigentum, zulässig. Über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen entscheidet in letzter Instanz das Arbeitsgericht. Wer sich also gegen eine Kündigung wehren möchte, kann sich dort vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem solchen Verfahren unterstützen lassen.
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