Was sollte der Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

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Was sollte der Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

27 Mai 2021
 Kategorien: Gesetz, Blog


Schon seit einigen Tagen ist die Lage in der Abteilung angespannt. Der Vorgesetzte begegnet dem Mitarbeiter mit ausgesuchter Höflichkeit oder aber mit distanzierter Kühle. Am letzten Arbeitstag des Monats wird der Betroffene kurz vor Feierabend zum Chef gebeten. Hier erhält er seine Kündigung. Er ist geschockt und möchte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren.

Arbeitnehmer, die schon während der letzten Monate des Arbeitsverhältnisses mit einer unberechtigten Kündigung rechnen, sollten schnellstmöglich jeweils eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Gründe können beispielsweise in einem persönlich angespannten Verhältnis zum Vorgesetzten, Mobbing oder Bossing liegen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Kündigungsschutzklage formgerecht einreicht.

Am nächsten Werktag wendet sich der Arbeitnehmer daher an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser prüft den Vorgang und reicht bei einer Erfolgschance die Kündigungsschutzklage für seinen Mandanten ein. Ist der Arbeitgeber im Recht und die Kündigung formell richtig, lehnt ein gewissenhafter Fachanwalt das Mandat ab.
Für diesen Vorgang gesteht der Gesetzgeber dem gekündigten Arbeitnehmer nur eine Frist von drei Wochen zu. Der Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kündigung zugeht. Gleichzeitig sollte er sich innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Hierzu benötigt er neben seinem Personalausweis das Kündigungsschreiben seines derzeitigen Arbeitgebers. Wird er jedoch im Rahmen der Kündigung von seinem Dienstherrn nicht freigestellt, muss er bis zum letzten Arbeitstag seine Arbeitsleistung erbringen.


Viele Kündigungen haben aber jeweils Formfehler. Dazu kommen inhaltliche Probleme, die das Dokument unwirksam werden lassen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis keinen Kündigungsgrund angibt oder die Kündigungsfrist falsch berechnet.

Doch wann hat die Kündigungsschutzklage keine Erfolgsaussichten? Das ist der Fall, wenn die Kündigung formgerecht und inhaltlich korrekt innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit erfolgt. Es kommt außerdem darauf an, dass das Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat. Gleichzeitig muss der Kündigungsgrund in der Person des Mitarbeiters liegen. Er war beispielsweise oft krank, hat sich gegenüber seinem Vorgesetzten ungebührlich verhalten oder war mit den Aufgaben sichtlich überfordert. Verliert ein Kraftfahrer seinen Führerschein, kann ihm das Unternehmen ebenfalls fristgerecht kündigen. Daneben steht die sozialverträgliche Kündigung aus betrieblichen Zwecken, die der Arbeitgeber jedoch ebenfalls nachweisen muss.

Ein Fachanwalt kann im Rahmen der Kündigungsschutzklage eine Abfindung aushandeln. Abfindungen stellen jedoch keine gesetzlichen Ansprüche dar. Sie sind entweder jeweils eine freiwillige Leistung oder werden zuvor im Tarif- und Arbeitsvertrag verbindlich geregelt.

Sobald die Klage beim Arbeitsgericht formgerecht eingereicht wurde, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin an. Bei diesem wird geklärt, ob die Kündigung letztlich rechtskräftig oder nichtig ist. Gewinnt der Arbeitnehmer das Verfahren, wird das Arbeitsverhältnis lückenlos fortgesetzt. Alternativ bietet der Arbeitgeber oft eine Abfindung an, um sich endgültig vom Arbeitnehmer zu trennen.

Weitere Informationen finden Sie bei Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare.