Alles zum Beruf: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Nicht selten benötigen Menschen während ihrer Anstellung bei ihrem Arbeitgeber oder auch als Arbeitgeber selbst einen Anwalt. Ob bestimmte Ansprüche durchgesetzt werden sollen oder die Kündigung nicht problemlos verläuft - die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht von zum Beispiel der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann kümmert sich um solche Fragestellungen und Probleme. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff und was deckt das Arbeitsrecht alles ab?
Was tut ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Ein Anwalt der sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt trägt wie der Name schon sagt zur Klärung aller Sachverhalte bei, die mit der Arbeit zu tun haben. Es gibt dabei drei große Gebiete in die sich das Arbeitsrecht aufteilt:
Zum einen das Individualarbeitsrecht, welches sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschäftigt. Zum anderen das Kollektivarbeitsrecht, bei welchem die Verhältnisse zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Vertretungen oder Kommissionen thematisiert werden. Der dritte Punkt des Arbeitsrechts ist das Verfahrensrecht.
In einer Studie von 2018 sind in Deutschland 10601 Anwälte für Arbeitsrecht tätig. Damit stellt die Arbeit im Arbeitsrecht den größten Anteil der Fachanwälte dar.
Ausbildung zum Fachanwalt
Um sich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen zu können müssen die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Im ersten Schritt muss das Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich absolviert worden sein. Dazu zählen beide Staatsexamen, sodass man den Titel eines Volljuristen vorweisen kann. Anschließend und vor Stellen des Antrages für die Zulassung als Fachanwalt muss man vorweisen können, dass man mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen und tätig geworden ist. Dies muss in den letzten sechs Jahren erfolgt sein.
Was einen Fachanwalt für ein Rechtsgebiet auszeichnet sind die besonderen Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet. Der Anwalt muss hier also besonders gute Kenntnisse über das Arbeitsrecht beherrschen. Dafür müssen sowohl theoretische, als auch praktische Fähigkeiten ausgesprochen gut ausgebildet sein. Dabei können diese Fähigkeiten bejaht werden, wenn der Bewerber 100 Fälle aus dem Arbeitsrecht bearbeitet hat, von denen die Hälfte Gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein sollen.
Die Besonderheit beim Arbeitsrecht ist hier eine weitere Anforderung: Zusätzlich müssen von den bearbeiteten Fällen mindestens fünf aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts stammen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt kann der Anwalt sich mit dem Titel 'Fachanwalt / Rechtsanwalt für Arbeitsrecht' bezeichnen.
Pflichten des Anwalts
Mit dem Titel einher gehen auch die Pflichten. Als Fachanwalt muss man bestimmte Pflichten erfüllen. In diesem Falle ist das die Fortbildungspflicht. Diese soll dazu dienen, dass der Anwalt auf dem jeweiligen Gebiet immer bestens informiert ist und seinen Mandanten durch die neuerworbenen Kenntnisse eine umfassende Beratung und Durchsetzung der Interessen gewährleisten zu können. Die Fortbildung erfolgt in Seminaren, Vorlesungen und bei Tagungen. Mittlerweile sind sogar Fortbildungen mit eLearning möglich.