Rechtsanwalt für Familienrecht
In der heutigen Zeit ist es immer häufiger von Nöten einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren - ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder vieles mehr: Kommen Differenzen bezüglich dieser Themen auf sollte man sich an jemanden wenden der sich diese Probleme und deren Lösungen zum Beruf gemacht hat.
Doch was steckt genau hinter dem Begriff eines Rechtsanwaltes für Familienrecht? Dies ist auf den ersten Blick nicht so eindeutig wie es scheint und kann Fragen aufwerfen. Wann und mit welchen Kenntnissen darf man sich mit diesem Titel schmücken und welche Tätigkeiten fallen in dessen Aufgabenbereich?
Wann ist man Anwalt für Familienrecht?
Nicht jeder kann sich als Anwalt für Familienrecht bezeichnen. Nachdem man die Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen und abgeschlossen hat kann man als Anwalt tätig werden. Um den oben genannten Titel jedoch tragen zu können muss man eine Fachausbildung zum Familienanwalt absolviert haben. Ein Fachanwalt ist demnach wie der Name schon verrät in dem gewählten Fach - hier Familienrecht - überdurchschnittlich ausgebildet und verfügt über besondere Kenntnisse. Diese Kenntnisse müssen den Durchschnitt erheblich übersteigen, sodass er in besonders hohem Maß Mandanten beraten und bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen kann.
Voraussetzung für den Titel als Fachanwalt
Es gibt einige Voraussetzungen: Der Antragsteller, also der Anwalt, muss vorweisen, dass er eine dreijährige Zulassung hat und muss innerhalb der letzten 6 Jahre als Anwalt tätig gewesen sein. Zudem müssen auf dem Gebiet des Familienrechts 120 Fällen bearbeitet worden sein, die Hälfte davon muss gerichtlicher Natur sein.
Zudem wird der Anwalt nach Anerkennung zum Fachanwalt dazu verpflichtet, dass er sich ständig auf dem Rechtsgebiet fortbildet, folglich an Seminaren und Tagungen teilnimmt um über die neuste Rechtsprechung oder ähnliches innformiert zu werden. Dies dient dazu, dass er seinen Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts eine umfassende und aktuelle Beratung anbieten und gewährleisten kann.
Was macht ein Rechtsanwalt für Familienrecht?
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht wie zum Beispiel die Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga beschäftigt sich mit allen relevanten Themen und Fragestellungen, die im Bereich dessen auftreten. Das Familienrecht umfasst viele Streit- und Reibungspunkte, die viele Menschen vor einen Anwalt tragen.
Dabei kann er gerichtlich aber auch außergerichtlich tätig werden und fungiert auch nicht selten als Mediator zwischen den Parteien.
Er berät in Dingen wie Ehe, Eheverträgen, Scheidungen und Unterhalt, Lebenspartnerschaften und Verlobungen. Bei Scheidungen unterstützt er Mandanten bei Zugewinnausgleich oder Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern. Auch relevant sind das Sorge- und Umgangsrecht, was einen wichtigen Teil des Familienrechts darstellt. Vormundschaft, Betreuung sowie Verwandtschaft werden ebenso behandelt. Wie deutlich zu erkennen ist, umfasst das Rechtsgebiet einiges und setzt so von einem Rechtsanwalt für Familienrecht die nötige Kenntnis voraus.